Hausordnung

HAUSORDNUNG
DER KAISERSAAL GASTRONOMIE- UND VERANSTALTUNGS GMBH


1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für die Versammlungsstätte, die Restaurants (Clara, Kochschule und Lutherkeller) sowie das zugehörige Außengelände. Sie gilt für alle Personen, die die Versammlungsstätte oder das Gelände betreten oder sich dort aufhalten.


2. Hausrecht
Die Räumlichkeiten des Kaisersaals Erfurt, einschließlich der gastronomischen Einrichtungen werden durch die privatwirtschaftliche Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH betrieben. Das Hausrecht gegenüber allen Gästen, Besuchern und Mietern wird von den beauftragten Mitarbeitern ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten und denen zu jeder Zeit Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Hauses zu gewähren ist. Anweisungen durch Ordnungsdienstpersonal ist ebenso Folge zu leisten.
Die Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind, den Zutritt zum Haus bzw. zu Veranstaltungen zu verwehren.


2.1. Raumnutzungen für Veranstaltungen von Parteien, parteinaher Stiftungen, Gesellschaften, Vereine oder ähnlicher Institutionen sowie Veranstaltungen mit politischen Inhalten und Meinungsäußerungen

Zum Schutz vor Veranstaltungen mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalten wird die Nutzung aller Veranstaltungsräume im Kaisersaal wie folgt eingeschränkt: Die Vermietung der Räumlichkeiten an Parteien, parteinahe Stiftungen, Gesellschaften, Vereinen oder ähnlicher Institutionen und Vereinigungen erfolgt ausschließlich an die in den Parlamenten vertretenen demokratischen Parteien sowie deren Unterorganisationen und Stiftungen. Ausgeschlossen werden dabei jedoch Parteien und Organisationen, deren Mitglieder oder die Bundes- oder Landespartei durch die Verfassungsbehörden als rechtsextremistisch, rassistisch,
verfassungs- oder fremdenfeindlich eingestuft sind. Des Weiteren gelten die Bestimmungen der AGB Pkt. 13.4


3. Hausverbot
Hausverbote, die durch die Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Veranstaltungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH entschieden wird. 


4. Sicherheit
Die Anordnung der Rettungswege und Notausgänge aus den Versammlungsräumen ist in einem Rettungswegeplan im Treppenhaus des Kaisersaals dargestellt. Zusätzlich werden alle Rettungswege und Notausgänge mit grünlich leuchtenden Piktogrammen in der Veranstaltungsstätte angezeigt. Bei Gefahrensituationen informieren Sie bitte unverzüglich:

Notruf intern: 0361/5688128 | Polizei: 110 (extern) | Feuerwehr: 112 (extern)

Gänge, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.
Die Mitarbeiter der Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH oder von ihr beauftragte Dritte sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Es besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe.

Rollstühle und Rollatoren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit auf die Ränge 1 und 2 des Kaisersaales genommen werden. Entsprechende Hinweisschilder sind zu beachten. 

Jeder Besucher hat beim Betreten des Kaisersaals Erfurt dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen oder sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Gelände des Kaisersaals Erfurt zu verlassen. Dasselbe gilt für Personen,
denen Hausverbot erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.


5. Denkmalschutz
Der Kaisersaal ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Alle Einrichtungen sind deshalb pfleglich und schonend zu behandeln.
Das Anbringen von Informations- oder Werbematerial ist untersagt. Stände sind so aufzubauen, dass eine Beschädigung des Parketts und des Marmors ausgeschlossen ist. Für durch Aussteller entstandene Schäden haftet der Mieter. 

Die Rückgabe der Mietflächen durch die Aussteller erfolgt besenrein. Sollte der Aussteller nach Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist der Vermieter zur Entsorgung auf Kosten des Mieters berechtigt.


6. Jugendschutzgesetz
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Einlassbereichen.


7. Lautstärke bei Musikveranstaltungen
Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass während Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos wird insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen.


8. Werbung und Verkauf
In den Räumen der Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH sowie auf dem umgebenden Gelände ist jede Art von Werbung und Verkauf untersagt.

9. Nichtraucherschutz
In allen Räumen des Kaisersaals und gekennzeichneten Flächen im Außenbereich besteht grundsätzlich Rauchverbot. Dieses erstreckt sich auch auf den Gebrauch von E-Zigaretten, E-Shishas u. ä. Im Garten des Kaisersaals befindet sich ein beheizbarer Pavillon, in dem das Rauchen gestattet ist. Für entstandene Kosten durch evtl. notwendige Feuerwehreinsätze bei Missachtung des Rauchverbotes haftet der Verursacher. Für durch Fehlverhalten entstandene Schäden im Backstagebereich haftet die Backstage-Crew gemeinsam.


10. Vermeidung von Lärm
Wir bitten unsere Gäste, sich in einer angemessenen Lautstärke zu verständigen, um angrenzende Bewohner vor Lärm zu schützen.


11. Garderobennutzung für Veranstaltungen im Saal
Bei Veranstaltungen im Saal besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe der Garderobe!
Dies gilt insbesondere für Mäntel, Anoraks große Taschen oder Rucksäcke, Schirme und Fahrradhelme. Die Garderobengebühr ist, sofern mit dem Veranstalter keine Ablösung vereinbart wurde, nach Maßgabe des aushängenden Tarifs von den Besuchern unmittelbar zu entrichten.


12. Verbotene Gegenstände
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können diese auch auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Waffen jeglicher Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Räume der Veranstaltungsstätte gebracht werden. Das Mitführen und Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie explosionsgefährlichen Stoffen ist ebenfalls verboten.


13. Tiere
Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung der Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH.


14. Schließung von Räumen
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung von der Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH, dem beauftragten Ordnungsdienst, der Polizei, der Feuerwehr oder im Fall einer Evakuierung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Veranstaltungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Veranstaltungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.


15. Mitbringen von Speisen und Getränken
Die Rechte für das Catering im Kaisersaal Erfurt liegen ausschließlich bei der Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist den Besuchern nicht gestattet. Das Mitbringen von Speisen und Getränken durch Veranstalter ist ohne rechtzeitige vorherige Vereinbarung nicht gestattet.


16. Veranstaltungsende
Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Veranstaltungsstätte unverzüglich zu verlassen.


17. Fundsachen
Fundsachen sind bei den Mitarbeitern der Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH abzugeben. Der Kaisersaal übernimmt keine Haftung für Fundsachen.


18. Personen- und/oder Sachschäden
Personen- und/oder Sachschäden sind unverzüglich den Mitarbeitern des Kaisersaals oder dem Veranstalter zu melden. Später angezeigte Personen- und-/oder Sachschäden werden nicht anerkannt.


19. Videoüberwachung
Die Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH weist darauf hin, dass Teile der Veranstaltungsstätte Video überwacht werden.


20. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH. Werden durch Mitarbeiter des Kaisersaals Erfurt, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Kaisersaals Erfurt hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Aufnahmen, die von Mitarbeitern der Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH oder von ihr beauftragten Personen während der Veranstaltungen gemacht werden, dienen dem Zweck der Veröffentlichung, insbesondere auf unseren Webseiten und den Social Media Accounts. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden, auf denen er abgebildet ist. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung können keine Rechte abgeleitet werden. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, möge er dies bitte rechtzeitig den Mitarbeitern im
Veranstaltungsmanagement oder dem Fotografen mitteilen.


21. Gültigkeit
Alle Gäste, Besucher und Mieter des Kaisersaals erkennen diese Hausordnung mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte an.


Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH Stand: 01.04.2023